© Michael Symonds 2008
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Worum geht es hier? Von April bis August 2008 habe ich versucht, mich als freiberuflicher Publizist bei der Künstlersozialkasse (KSK) kranken- und rentenzuversichern. Mit einer Begründung, die meiner Meinung nach deutlich gegen den Wortlaut und den Sinn des KSGV-Gesetzes verstößt, wurde dieses schließlich endgültig von der KSK abgelehnt. Wie in so vielen anderen Fällen, von denen man im Internet lesen kann und die mir teilweise persönlich bekannt sind, war auch mein Kontakt mit der KSK nicht gerade eine besonders amüsante Erfahrung.

Offener Brief an die Künstlersozialkasse (KSK)

Nach einigen Monaten sinnloser Arbeit und ebenso sinnlosem Ärger muss ich nun endlich das Thema Künstlersozialkasse wieder aus meinem Kopf herausbekommen. Ich muss nun aufgeben, um mein eigentliches Ziel nicht noch mehr zu gefährden, als dies durch die Institution KSK ohnehin schon geschehen ist (Gerichtsverfahren wäre möglich, aber in meiner Situation kann ich mir das einfach nicht leisten). Zugleich geht mir das gehörig gegen den Strich, denn mir verbleibt nur noch die stumpfe Waffe der Polemik.

 

... damit wir davon lernen

Zuerst soll eine prominente Stimme der Künstlersozialkasse zu Wort kommen. Abteilungsleiterin der KSK, Sabine Schlüter, hat es am 03.04.2008 in der Radiosendung Scala auf WDR5 auf den Punkt gebracht: »Jeder der weiß, das Kultur für diese Aufgaben der gesamten Gesellschaft, der Wirtschaft, der Politik, des Staates eine wichtige Rolle hat, der weiß, was Kunst und Publizistik wert  ist — und Freiheit. Janis Joplin hat mal gesagt: "Freedom is just another word for nothing left to loose" In der sozialen Marktwirtschaft ist das anders. Da brauchen wir genau für unabhängige Künstler und Publizisten eine Grundsicherung, damit sie auch so frech und unabhängig reden und darstellen können, wie sie das müssen — damit wir davon lernen

Also dann, Jungs und Mädels von der KSK. Ich habe mich wirklich redlich darum bemüht, ordentlich frech und unabhängig zu sein und — das ist nun nicht ironisch gemeint — zu meinem Leidwesen bin ich tatsächlich einem nicht unterdrückbaren Zwang gefolgt, das Folgende zu texten.

So, nun kann ja ordentlich losgelernt werden ...

 

Offener Brief an die KSK

Düsseldorf, 11.08.2008

Sehr geehrte Damen und Herren bei der KSK,

ich danke Ihnen vielmals, dass Sie mich aus meinem naiven Wolkenkuckucksheim auf den Boden bundesdeutscher Politik- und Behördenrealität heruntergeholt haben: Die Politik erlässt ein Gesetz, das nicht finanzierbar ist und eine Behörde „setzt es um“, indem sie es – für jeden offensichtlich, der den Wortlaut und den Sinn des Gesetzes zu lesen vermag – falsch auslegt. Und indem sie sich eigene Kriterien aus dem Hut zaubert, die in dieser Form ganz offensichtlich niemand wollte, der den Gesetzestext ehedem formuliert hat.

Ich als derjenige, für den das KSVG-Gesetz eigentlich irgend wann einmal gedacht gewesen sein dürfte, darf das nun mit meinen Nerven und mit lauter sinnloser Arbeit bezahlen. (Dieser Text gehört dazu, aber der heutige Tag ist für mich sowieso schon gelaufen.) Als ich mich in die Selbständigkeit als Autor wagte, habe ich nichts von der KSK gewusst und mittlerweile wünschte ich mir sehr, dieser Kelch wäre an mir vorbeigegangen. Das Ganze hat mich bisher nur reichlich viel Arbeit gekostet und jede Menge Nerven.

Nun muss ich mich dem „Naturrecht des Stärkeren“ beugen, da ich vor allem die nervlichen Belastungen eines Gerichtsprozesses in meiner Lage als kreativ arbeitender Mensch einfach nicht investieren kann. Auch wenn mir ein Schwanzeinkneifen reichlich gegen den Strich geht, aber ich bin auf Gedeih und Verderb auf das Gelingen meiner eigenen Sache angewiesen. Ich hoffe nur, ich werde diese unschöne Geschichte so schnell wie möglich wieder aus meinem Kopf herausbekommen.

Und Sie als KSK sollten sich wenigstens ein bisschen für Ihr Auftreten gegenüber Ihren angeblich „Schutzbefohlenen“ schämen. Statt sich um eine verständliche Sprache zu bemühen — so furchtbar schwierig wäre das wirklich nicht — ballern Sie mit juristischen Textbausteinen um sich, die den Eindruck machen, sie wollten alles vermeiden, was Ihre Beweggründe auch nur einigermaßen plausibel und nachvollziehbar macht. Aber Sie verschanzen sich lieber hinter dem Jargon einer vermeintlich „juristischen Objektivität“. Mehr als Wut und Ärger werden Sie so kaum bei den Betroffenen bewirken. Vor allem dann nicht, wenn man wie in meinem Fall feststellen muss, dass hinter all dem juristischen Formulierungsgestelze nichts Substantielles vorhanden ist — außer Ihr fester Wille auf Teufel komm raus Gründe zu konstruieren, die angeblich eine Ablehnung begründen.

Und singen Sie doch bitte in Ihren öffentlichen Darstellungen nicht mehr so viele Lobeshymnen, wie toll Sie doch die künstlerische und publizistische Szene in Deutschland fördern und wie wichtig diese doch sei. Erwähnen Sie lieber einmal, dass Sie offensichtlich finanziell mit dem Rücken an der Wand stehen und daher zwangsläufig solche „Kollateralschäden“ wie in meinem Fall produzieren müssen. Und dass Sie alles in Ihrer de-facto-Machtposition Verfügbare – und auch einiges Unzulässige – tun, um sich nur möglichst viele Neuversicherte vom Leib zu halten.

Heute mit etwas weniger freundlichen Grüßen

Michael Symonds

 

Die Details meines Falles

Unter http://www.informantum.de/KSK-Vorgang.pdf kann der gesamte Schriftverkehr mit der Künstlersozialkasse eingesehen werden.

Ich arbeite seit Februar 2008 an einem Buch, das ich demnächst herausbringen werde (einige meiner bisherigen Ergebnisse kann man unter www.informantum.de einsehen). Ich lebe aus meinen Ersparnissen und gehe keinerlei anderen Tätigkeiten nach und arbeite vollzeitmäßig an meinem Projekt. Ich setze für diese Veröffentlichung meine berufliche und finanzielle Existenz aufs Spiel, da ich einen wirklich guten Job dafür aufgegeben habe und nun meine Ersparnisse verbrauche. Ich werde demnächst 50 Jahre alt und wenn die Sache scheitert, ist meine finanzielle und berufliche Situation in einem ziemlich üblen Zustand. Doch obwohl ich dieses Risiko eingehen, weil ich u. a. hoffe, damit meinen späteren Lebensunterhalt bestreiten zu können, sieht die KSK darin keine erwerbsmäßige Tätigkeit, da ich ja zur Zeit kein Einkommen habe. In diesem Zusammenhang ist besonders wichtig: Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSGV) fordert für Berufsanfänger ausdrücklich kein Mindesteinkommen (im Gegensatz zu 3900,- €/ Jahr nach dreijähriger Tätigkeit).

Die Logik der KSK ist die Folgende – sie verklausuliert das reichlich, aber darauf läuft es letztlich hinaus –: Als Nachweis einer erwerbsmäßigen Tätigkeit dienen Einkommensnachweise in dem jeweiligen Bereich (Als eine Kann-Möglichkeit unter mehreren ist das ja auch gar nicht zu beanstanden.) Aber jetzt kommt der Trick durch einen falschen Umkehrschluss: Wenn diese Einkommensnachweise nicht vorliegen, dann schließt die KSK daraus, dass keine erwerbsmäßige Tätigkeit vorliegt. (Hier stecken gleich zwei logische Fehler drin, aber das würde etwas zu ausschweifend werden.)

Andere Nachweise einer erwerbsmäßigen Tätigkeit versucht die KSK gar nicht erst zu prüfen (Ich habe reichlich Material zur Verfügung gestellt und noch viel mehr angeboten.) Auch auf meine Argumentation geht die KSK nicht ein: Dass nämlich jede Erwerbstätigkeit eine mehr oder weniger lange Investitionsphase voraussetzt. Diese kann zwei Tage dauern oder wie im Fall einer Buchveröffentlichung gut und gerne auch ein ganzes Jahr. Der Gesetzgeber hat das offensichtlich vorausgesehen und das Gesetz dementsprechend verfasst (siehe KSVG §3 Abs. 2). Aber der KSK ist offenbar unwichtig, was für jeden nachvollziehbar wörtlich im Gesetz steht. Oder aber sie hält mich für einen Millionenerben, der bis ans Ende seiner Tage ausgesorgt hat, der aber so geizig ist, dass er seiner Liebhaberei möglichst kostengünstig nachgehen möchte. Oder die KSK glaubt, ich würde hier völlig sinn- und hirnlos meine finanzielle und berufliche Situation ruinieren um endlich einmal für eine gewisse Zeit ungestört meinem Hobby nachgehen zu können. Aber sicher hat die KSK eine ganz andere Erklärung und ich bin zu doof, um darauf zu kommen.

Ganz besonders werfe ich zudem der KSK vor, dass sie ihre Kriterien nicht transparent macht. Wenn schon solche K.O.-Kriterien wie in meinem Fall angewendet werden, dann sind diese auch öffentlich zu machen. Sicher kann man nicht alles bis ins Letzte genau definieren und es wird immer wieder Bereiche geben, da muss leider ein fallbezogener Ermessensspielraum verbleiben. Aber in meinem Fall trifft das ganz und gar nicht zu: Liegen keine aktuellen Einnahmen vor, dann ist das ein bedingungsloses Ausschlusskriterium. So etwas ist, wie man hier sieht, eindeutig formulierbar. Aber der KSK ist das wohl nicht möglich, weil dann allzu offenkundig wird, dass ihr Vorgehen nicht immer durch die gesetzlichen Vorgaben abgedeckt ist. Da ist es natürlich einfacher, die Leute erst ins offene Messer laufen zu lassen und diese „Information“ nur ganz sparsam in den jeweiligen Einzelfällen zu offenbaren.

 

Die Logik und Unlogik der KSK

Schauen wir uns nun im Detail an, wie die KSK ihre Pirouetten dreht. Im Widerspruchsbescheid, also im endgültigen Ablehnungsschreiben, ist in der Essenz die folgende Begründung zu finden. Sie beginnt mit dem Satz:

(S1) »Erwerbsmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie als Beruf zum Zwecke der Erzielung von Arbeitseinkommen ausgeübt wird. Die Tätigkeit muss (im Gegensatz zur Liebhaberei bzw. zur hobbymäßigen Betätigung) darauf gerichtet sein, den Lebensunterhalt damit zu verdienen.«
Aus (S1), eine völlig korrekte Behauptung, zieht die KSK die folgende Konsequenz :
(S2) »§ 1 KSVG fordert mithin die Ausübung einer bezahlten künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit.«

Wenn man (S2) genau so interpretiert, wie er hier geschrieben steht, dann ist er bei einigem Wohlwollen ebenfalls nicht zu beanstanden. Und zwar deshalb nicht, weil er nichts darüber aussagt, wann die „Bezahlung“ zu erfolgen hat. (Sie könnte also auch in zwei Jahren stattfinden.)

Und dennoch wird an diesen beiden Sätzen, bzw. der auf diesen Sätzen basierenden Ablehnung, die Unlogik der KSK deutlich. Denn wie sind die Sätze nach KSK-Manier zu lesen? In (S1) ist von "Zweck" und "darauf ausgerichtet sein" die Rede und in (S2) wird darum - und nur darum - zwingend von der KSK verlangt, dass dieser Zweck bzw. das Ziel schon erreicht worden ist. Das besonders Lustige daran ist, dass das noch nicht einmal ausdrücklich dort geschrieben steht, denn über den Zeitpunkt der Bezahlung wird ja, wie gesagt, nichts ausgesagt. Aber die KSK muss (S2) so und nicht anders meinen, denn auf der nächsten Seite zieht sie folgenden Schluss daraus:

(S3) »Die Voraussetzung des Vorliegens einer erwerbs- bzw. berufsmäßigen und nicht nur vorübergehenden selbständigen künstlerischen/publizistischen Betätigung mit einer entsprechenden Einnahmeerzielung zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ist damit nach dem Ergebnis des Widerspruchsausschusses (noch) nicht gegeben, so dass die Feststellung einer Versicherungspflicht nach § 1 KSVG jedenfalls zum momentanen Zeitpunkt nicht in Betracht kommt.« (Unterstreichung von mir, M.S.)

Zur Erinnerung: In der Tat erziele ich zur Zeit keine (unmittelbaren finanziellen) Einnahmen aus meiner Tätigkeit — das ist also unbestritten. Und genau darauf hebt die KSK hier ab. (Genau genommen müsste man natürlich sagen, dass ich die Einnahmen schon jetzt erwirtschafte, sie fließen mir derzeit nur noch nicht in monetärer Form zu.)

Hier kommt also auf gar wundersame Weise die Bedingung hinzu, dass das Einkommen schon in der Vergangenheit erzielt worden sein muss, damit es überhaupt der Zweck einer Tätigkeit sein kann. Auf einmal ist nach der KSK-Logik ein bereits vorhandenes Einkommen die einzig mögliche Form, erwerbsmäßig tätig zu sein.

Nach dieser Logik wäre es nicht einmal möglich, zum Zwecke des Brötchen holens zum Bäcker zu gehen, weil demnach ein Zweck nur dann verfolgt werden kann, wenn dieser schon erreicht worden ist. Sehen Sie also zu, dass Sie die Brötchen immer schon dabei haben, wenn Sie das nächste Mal zum Bäcker gehen. Sonst ist es Ihnen nicht möglich, darauf gerichtet zu sein, Brötchen zu besorgen! (Also ich jedenfalls habe nicht so viel Kopf, wie ich schütteln möchte.)

Hier zum Vergleich §1 KSGV: »Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben [...]«

Im weiteren Gesetzestext wird dann noch spezifiziert, dass ein Mindesteinkommen pro Jahr von 3900,- € erreicht werden muss. Und es wird zudem ausdrücklich festgelegt, dass das aber für die ersten drei Jahre der Tätigkeit nicht gilt. Für diesen Zeitraum wird im Gesetz keinerlei Mindesteinkommen verlangt. Keine 3900,- €, keine 1000,- €, keine 100,- € — kein einziger Cent!

Dem Gesetzgeber war also schon deutlich, dass man in der Regel ohne Brötchen zum Bäcker geht und dass es mitunter Ziele und Zwecke gibt, die erst nach 3 Jahren zu erreichen sind. Aber davon möchte die KSK lieber nichts wissen.

Wie dürfte die KSK ihre reichlich schräge Logik wohl vor sich selbst rechtfertigen? Man nennt es das »Dammbruchargument«. Es lautet in diesem Fall konkret: Wenn wir es auch nur einmal zulassen, dass wir jemanden versichern, der (noch) kein Einkommen aus seiner Tätigkeit bezieht, dann müssen wir das auch in allen anderen Fällen zulassen und dem Missbrauch ist somit Tür und Tor geöffnet. Da könnte ja jeder ein paar Zeilen auf's Papier schmieren, eine Internetseite ins Netz stellen und sich dann »Publizist« nennen. Mit einem Wort: Der Zweck heiligt auch hier wieder einmal die Mittel.

Dass dieses Dammbruchargument nur unter Missachtung der gesetzlichen Vorgaben aufrecht erhalten bleiben kann, scheint der KSK zu entgehen — daran möchte ich jedenfalls gerne zu ihren Gunsten glauben.

 

Zur Vorgeschichte

Es ist eines meiner größten charakterlichen Schwächen und Stärken, dass ich mich immer besonders intensiv — häufig mit einem unangemessen hohen Aufwand — mit allen möglichen Detailproblemen auseinandersetze. So auch im Fall der KSK. Nachdem ich im Internet auf viele Schimpftiraden gegen die KSK gestoßen war, war zusätzlich noch mein sportlicher Ergeiz erwacht, es dem Rest der Welt einmal so richtig zu zeigen.

Aus diesem Grund habe ich mich wirklich sehr sehr intensiv mit der KSK-Problematik befasst, bevor ich auch nur das erste Lebenszeichen gegenüber der KSK abgegeben habe. Mittlerweile habe ich wohl schon gut und gerne die Manpower von allein zwei Recherche-Vollzeitwochen in dieses Thema investiert. Ich habe im Internet recherchiert, alle Infos der KSK systematisch ausgewertet, den Gesetzestext nebst umfangreicher Kommentierungsliteratur (was besonders mühsam war) gelesen, diverse Ratgeberbücher herangezogen und ich weiß nicht was alles noch. Zudem hatte ich schon immer ein besonderes Interesse an juristischen Themen, was wohl mit meinen philosophischen Neigungen zusammenhängt.

Am Ende war ich zu dem Schluss gekommen, dass mein Fall geradezu der paradigmatische Prototyp ist, für den das KSGV ehemals ins Leben gerufen wurde und bei mir keinerlei Grauzonen vorhanden wären.

Und mein Antrag war bis in die Kommasetzung hinein dahingehend durchgearbeitet, diesen Umstand auch unmittelbar verständlich zu machen. Alle potentiellen Ablehnungsgründe wollte ich sofort im Keim ersticken und ich dachte mir, je weniger die KSK über meinen Fall nachdenken muss, umso günstiger wäre das für mich. Nach dem Motto: schlafende Hunde soll man nicht wecken.

Aber das, was dann passierte, war für mich bis zu diesem Zeitpunkt einfach noch nicht vorstellbar. Jedenfalls nicht in unserem Land und in unserer heutiger Zeit ...

 

Zum Schluss einige versöhnliche Worte ...

Nach so viel Meckerns möchte ich aber auch noch hinzufügen, dass ich zumindest ansatzweise ein gewisses Verständnis für die Gesamtsituation aufbringe. Das KSGV ist gut gedacht, aber schlecht gemacht. Auf jeden Fall ist es so nicht wirklich finanziell umsetzbar, das scheint mir keine Frage mehr zu sein. Aber ich halte nicht viel von den allgemeinen Schimpftiraden, die besonders gerne gegen die Kaste der Politiker vorgebracht werden. Diese werden besonders vehement von denjenigen Leuten geäußert, die auf diesem Gebiet selbst am allerwenigsten auf die Rolle kriegen. Aus diesem Grund haben sie die Probleme noch gar nicht verstanden, die die Politiker tagtäglich überwinden müssen.

Die Politiker machen teilweise einen bewundernswert schweren Job und immerhin schaffen sie es (und wir alle zusammen) in unserem Land keinen Mord und Totschlag aufkommen zu lassen. Ich halte es für ein schieres Wunder, dass es möglich ist, 80 Millionen Menschen weitgehend friedlich miteinander auskommen zu lassen. Alle, die sich darum bemühen, schulden wir tiefen Dank. So sehe ich übrigens auch unsere Gerichtsbarkeit. Vieles, was dort abläuft, ist sicher ganz jenseits von Allem, was man sich wünschen würde. Und nicht Weniges ist eigentlich unakzeptabel. Aber immerhin ist diese Institution in der Lage, dasjenige Potential an Gewalt und Aggression weitgehend ins Leere boxen zu lassen, das sich ansonsten auf anderem Wege Luft verschaffen würde.

Als philosophisch denkender Mensch und unter der Berücksichtigung aller (allzu menschelnden) Umstände ist mir in etwa deutlich, wie es zu dieser Situation gekommen ist, die es mir zur Zeit unmöglich macht, mich in Ruhe auf mein eigentliches Ziel zu konzentrieren. Nur leider ändert meine rein rationale Sicht nichts an dem Umstand, dass ich ziemlich stinkig bin. Denn ich habe durch das, was ich ganz persönlich mit der KSK erlebt habe, auch wirklich allen Grund dazu. Und leider — vielleicht auch glücklicherweise — sind mit dem Kopf nicht alle Gefühle einfach abschaltbar.

Natürlich, es gibt viele Erklärungen auf den unterschiedlichsten Ebenen, die das Verhalten der KSK verständlich machen (aber nicht rechtfertigen können). So haben etwa alle sozialen Gruppen einen ausgeprägten Hang dazu, sich ihre eigene Wirklichkeit zu schaffen. Der Mensch an sich hat geradezu das Bedürfnis, sich den Meinungen und Vorstellungen seiner Peer-Group anzuschließen. Nach dem Motto: Was alle glauben und immer schon so gemacht wurde, kann ja so falsch nicht sein. (Bevor man diese Eigenschaft des Menschen als etwas Negatives ablehnt, sollte man allerdings auch bedenken, dass es gerade diese Eigenschaft ist, die überhaupt erst ein gesellschaftliches Miteinander möglich macht.)

Zudem besteht die Rationalität des Menschen nicht darin, das zu wissen, was er begründen kann, sondern das zu begründen, was er zu wissen glaubt. (Das ist jedenfalls eines der zentralen erkenntnistheoretischen Ergebnisse meiner noch vorzulegenden Informationstheorie. Und ich nehme mich selbst ausdrücklich nicht davon aus. Wie ich es dennoch für mich rechtfertigen kann, überhaupt noch etwas zu behaupten, kann auch in meinem demnächst erscheinenden Buch nachgelesen werden.)

Und die KSK glaubt das Folgende zu wissen: Es kann nicht sein, dass wir Personen versichern, die derzeit kein Einkommen haben, weil die Konsequenzen allzu fatal wären. (siehe Dammbruchargument oben). Gut, wenn man dies als eine „Wahrheit“ bedingungslos voraussetzt, dann ist es schon eher verständlich, wie man es schafft, die von der KSK angewendete Unlogik nicht zu bemerken. Denn sie kommt ja immerhin zu dem vermeintlich „richtigen Ergebnis“. Dass die KSK dadurch dem Wortlaut und dem Sinn des KSVG-Gesetzes widerspricht wird sie dabei wohl übersehen – daran möchte ich jedenfalls gerne glauben. Alle Wissens-, oder besser gesagt Glaubenssysteme, haben so ihre Unlogiken und Ungereimtheiten, die schon deshalb niemand bemerkt. weil sie durch das eben angesprochene Peer-Group-Prinzip unbewusst ausgeblendet werden.

Was ich mir aber dennoch oder gerade dewegen von der KSK dringend wünschen würde ist mehr Zivilcourage gegenüber den Missständen und der Politik. Sie sollte öffentlich machen, dass es ihr aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, das Gesetz wirklich so anzuwenden, wie es gedacht wurde und wie es geschrieben steht. Auch wenn das bei den Politikern vielleicht nichts bewirken würde, so wäre eine ehrliche öffentliche Stellungnahme besser, als so zu tun, als sei alles bestens in Ordnung. Das Internet bietet auf jeden Fall die Möglichkeit dazu.

Mir liegt noch so manches auf dem Herzen, aber ich muss mich wirklich endlich wieder meinem eigentlichen Vorhaben widmen. Und was ich dort zu sagen habe, kann man unter http://www.informantum.de nachlesen.

Ich hoffe, wir lesen noch einmal voneinander ...

 - Ihr Michael Symonds

 

 

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Buchabbildung 'Was ist Information? — Die Antwort'